Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Greenhouse Gas Protocol: Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen

Facility Management: Mobilitätsmanagement » Strategie » Mobilitätskonzept » Greenhouse Gas Protocol

Das GHG Protocol bietet einen weltweit anerkannten Standard zur Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen in Unternehmen

Das GHG Protocol bietet einen weltweit anerkannten Standard zur Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen in Unternehmen

Die fünf Prinzipien des GHG Protocols bilden die Grundlage für eine umfassende und verlässliche Berichterstattung über Treibhausgasemissionen. Die verpflichtende Erfassung von Emissionen aus Scope 1, 2 und relevanten Scope-3-Kategorien sowie die Verschärfung der Anforderungen durch die CSRD unterstreichen die Bedeutung einer genauen und transparenten Darstellung des ökologischen Fußabdrucks von Unternehmen. Diese Berichterstattung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines nachhaltigen Geschäftsmodells.

Förderung der Transparenz und Verantwortung im Umweltmanagement

Das GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) basiert auf fünf grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass die Berichterstattung umfassend, konsistent und nachvollziehbar ist:

  • Relevanz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre THG-Bilanz alle relevanten Emissionen umfasst, die für den Betrieb und die Entscheidungsfindung von Bedeutung sind. Dies bedeutet, dass die Auswahl der zu berichtenden Emissionen die Unternehmensstruktur, Geschäftsmodelle und Stakeholder-Interessen berücksichtigen muss.

  • Vollständigkeit: Es ist essenziell, alle relevanten THG-Emissionen zu erfassen und zu berichten, um ein vollständiges Bild zu vermitteln. Dies schließt alle Emissionsquellen ein, die innerhalb der organisatorischen und operativen Grenzen des Unternehmens liegen. Unvollständige Daten können zu einer fehlerhaften Darstellung des ökologischen Fußabdrucks führen.

  • Einheitlichkeit: Einheitlichkeit gewährleistet, dass die Berechnung und Berichterstattung der Emissionen über verschiedene Zeiträume hinweg konsistent bleibt. Dies ermöglicht den Vergleich von Daten über mehrere Jahre hinweg und unterstützt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Informationen.

  • Transparenz: Unternehmen müssen ihre Methoden, Annahmen und Datenquellen klar und vollständig dokumentieren. Transparenz ist entscheidend, um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung zu erhöhen und die Überprüfung durch Dritte zu ermöglichen.

  • Genauigkeit: Die gemeldeten Daten sollten so genau wie möglich sein, um sicherzustellen, dass sie eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen darstellen. Unternehmen sollten Unsicherheiten minimieren und Schätzungen klar kennzeichnen, um die Datenqualität zu gewährleisten.

Das GHG Protocol klassifiziert Emissionen in drei Bereiche, bekannt als Scopes:

  • Scope 1 (direkte Emissionen): Dies sind direkte Emissionen aus Quellen, die vom Unternehmen kontrolliert werden, wie Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen oder Heizungsanlagen.

  • Scope 2 (indirekte Emissionen aus Energie): Hierzu gehören Emissionen, die aus der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen, wie Strom, Wärme und Kälte, die vom Unternehmen verbraucht werden.

  • Scope 3 (andere indirekte Emissionen): Diese umfassen alle weiteren indirekten Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens auftreten. Dazu gehören beispielsweise Emissionen aus der Produktion von eingekauften Gütern und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, Mitarbeiterpendelverkehr und der Nutzung verkaufter Produkte.

Die 15 Kategorien von Scope 3-Emissionen sind Teil des Greenhouse Gas (GHG) Protocols

Sie dienen dazu, die indirekten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette zu erfassen. Scope 3-Emissionen werden in Upstream- (vor dem Unternehmen) und Downstream-Emissionen (nach dem Unternehmen) unterteilt. Diese Kategorien bieten Unternehmen eine umfassende Übersicht über ihre indirekten Emissionen und ermöglichen es ihnen, effektive Strategien zur Reduzierung ihres gesamten CO₂-Fußabdrucks zu entwickeln.

Upstream-Emissionen:

  • Eingekaufte Waren und Dienstleistungen: Emissionen aus der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen, die ein Unternehmen erwirbt.

  • Anlagegüter: Emissionen aus der Produktion und dem Transport von langfristigen Vermögenswerten wie Maschinen und Gebäuden.

  • Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten): Emissionen aus der Gewinnung, Produktion und dem Transport von Energie, die das Unternehmen konsumiert, aber nicht direkt kontrolliert.

  • Upstream-Transport und -Verteilung: Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von eingekauften Gütern bis zum Unternehmenstor.

  • Abfall aus Betriebsprozessen: Emissionen aus der Entsorgung und Behandlung von Abfällen, die im Unternehmen anfallen.

  • Geschäftsreisen: Emissionen aus Reisen der Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke, einschließlich Flüge, Bahnfahrten und Fahrzeugnutzung.

  • Mitarbeiterpendeln: Emissionen, die durch das Pendeln der Mitarbeiter zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entstehen.

  • Upstream-verpachtete Vermögenswerte: Emissionen aus Vermögenswerten, die von Dritten betrieben werden, aber für das Unternehmen tätig sind.

Downstream-Emissionen:

  • Downstream-Transport und -Verteilung: Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von Produkten vom Unternehmen zum Endverbraucher.

  • Weiterverarbeitung verkaufter Produkte: Emissionen, die entstehen, wenn Kunden die verkauften Produkte weiterverarbeiten.

  • Nutzung verkaufter Produkte: Emissionen, die während der Nutzung der verkauften Produkte durch den Endverbraucher entstehen.

  • Entsorgung verkaufter Produkte: Emissionen aus der Behandlung und Entsorgung der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus.

  • Downstream-verpachtete Vermögenswerte: Emissionen aus Vermögenswerten, die das Unternehmen an Dritte verpachtet hat.

  • Franchise: Emissionen aus Betrieben, die unter dem Namen des Unternehmens, aber von unabhängigen Betreibern geführt werden.

  • Investitionen: Emissionen, die aus Investitionen in andere Unternehmen oder Projekte resultieren.

Verpflichtende Berichterstattung und CSRD

Das GHG Protocol verlangt, dass Unternehmen alle Emissionen aus Scope 1 und 2 sowie relevante Kategorien von Scope 3 erfassen und berichten. Diese umfassende Berichterstattung ist entscheidend für ein vollständiges Bild des Corporate Carbon Footprint (CCF) und unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung von Emissionsquellen sowie der Entwicklung von Reduktionsstrategien.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft diese Anforderungen. Mit dem Standard ESRS E1 - Klimawandel wird die Notwendigkeit betont, dass Unternehmen ihren CCF valide und umfassend berichten. Dies erfordert eine detaillierte Offenlegung der Emissionsquellen und -mengen sowie die Darstellung der Maßnahmen zur Emissionsminderung. Die CSRD zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen in der EU zu verbessern, um Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern verlässliche Daten zur Verfügung zu stellen.