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Anbieter: Hauptverantwortung für den Betrieb, die Wartung, die Haftung und den Datenschutz

Anbieter: Hauptverantwortung für den Betrieb, die Wartung, die Haftung und den Datenschutz

Wenn das Unternehmen keine eigenen E-Scooter betreibt und stattdessen mit einem externen Anbieter zusammenarbeitet, liegt die Hauptverantwortung für den Betrieb, die Wartung, die Haftung und den Datenschutz beim Anbieter. Das Unternehmen spielt eine unterstützende Rolle, indem es den Zugang zur E-Scooter-Station organisiert, die Nutzung unter den Mitarbeitern fördert und zusätzliche Richtlinien für den betrieblichen Kontext festlegt. Diese klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten minimiert das Risiko für das Unternehmen und ermöglicht eine einfache und flexible Integration von E-Scootern in die betriebliche Mobilitätsstrategie.

Klare Verantwortlichkeiten der Anbieter für Betriebssicherheit und Datenschutz

Technische Ausstattung und Zulassung

  • Verantwortung des Anbieters: Der externe Anbieter ist für die komplette Bereitstellung und den Betrieb der E-Scooter verantwortlich. Dazu gehört, dass alle Scooter den gesetzlichen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen, insbesondere in Bezug auf die maximale Geschwindigkeit (20 km/h), die Ausstattung mit Beleuchtung, Bremsen und eine Versicherungsplakette. Der Anbieter stellt sicher, dass die Fahrzeuge verkehrstauglich sind und regelmäßig gewartet werden.

  • Rolle des Unternehmens: Da das Unternehmen keine eigenen E-Scooter besitzt, liegt die Verantwortung für die technische Zulassung ausschließlich beim Anbieter. Das Unternehmen sollte jedoch sicherstellen, dass der Anbieter alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Haftung und Versicherung

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter ist vollumfänglich für die Versicherung der E-Scooter verantwortlich. Dazu gehört, dass jedes Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet ist, die Schäden an Dritten abdeckt. Sollte es durch die Nutzung des E-Scooters zu einem Unfall kommen, haftet der Anbieter über seine Versicherung.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen haftet grundsätzlich nicht für Unfälle oder Schäden, die durch die Nutzung der E-Scooter entstehen, da es keine eigenen Fahrzeuge bereitstellt. Die Mitarbeiter nutzen die Scooter auf eigene Verantwortung im Rahmen der vom Anbieter vorgegebenen Nutzungsbedingungen. Dennoch sollte das Unternehmen seine Mitarbeiter über die allgemeinen Nutzungsrichtlinien und Sicherheitsbestimmungen informieren.

Wartung und Betrieb

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter übernimmt die volle Verantwortung für die Wartung, Inspektion und den Betrieb der E-Scooter. Dies umfasst regelmäßige technische Überprüfungen, das Aufladen der Batterien und Reparaturen. Zudem sorgt der Anbieter dafür, dass die E-Scooter an der Station stets verfügbar sind und funktionsfähig bleiben.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen ist nicht für den Betrieb oder die Wartung der E-Scooter verantwortlich. Es kann jedoch organisatorische Unterstützung bieten, indem es z.B. dafür sorgt, dass die E-Scooter-Station gut zugänglich ist und den Mitarbeitern bekannt gemacht wird. Gelegentlich könnte das Unternehmen auch mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass bei hohem Nutzungsaufkommen ausreichend Scooter zur Verfügung stehen.

Nutzungsbedingungen und Sicherheit

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter legt die Nutzungsbedingungen fest, die alle Aspekte der E-Scooter-Nutzung regeln, einschließlich der Haftung, der zulässigen Nutzungsbereiche (z.B. nur auf Radwegen) und der allgemeinen Sicherheitsanforderungen (z.B. Helmpflicht, wenn vorgeschrieben). Diese Bedingungen sind in der Regel über die App des Anbieters zugänglich, über die die E-Scooter gebucht und entsperrt werden.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen kann zusätzliche interne Richtlinien aufstellen, um die Nutzung der E-Scooter im betrieblichen Kontext zu regeln. Beispielsweise kann es entscheiden, ob die E-Scooter nur für den Weg zur Arbeit genutzt werden dürfen oder auch für dienstliche Fahrten während der Arbeitszeit. Zudem kann das Unternehmen Sicherheitsinitiativen unterstützen, etwa durch das Anbieten von Helmen oder Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter, die regelmäßig E-Scooter nutzen.

Datenschutz und GPS-Tracking

  • Verantwortung des Anbieters: E-Scooter sind in der Regel mit GPS-Tracking ausgestattet, das der Anbieter verwendet, um die Position der Fahrzeuge zu überwachen und Diebstahl zu verhindern. Der Anbieter ist für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich und muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten der Nutzer (z.B. Standortdaten) nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden und sicher verarbeitet werden.

  • Rolle des Unternehmens: Da das Unternehmen keine eigenen E-Scooter betreibt, ist es nicht für die Datenerhebung und -verarbeitung verantwortlich. Dennoch sollte das Unternehmen die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass der Anbieter möglicherweise Daten zur Nutzung der E-Scooter erhebt und diese im Rahmen der Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Park- und Ladeinfrastruktur

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter ist verantwortlich für die Park- und Ladeinfrastruktur der E-Scooter. Er stellt sicher, dass ausreichend Abstellplätze an der E-Scooter-Station vorhanden sind und dass die E-Scooter regelmäßig aufgeladen werden, entweder durch mobile Ladeteams oder durch fest installierte Ladepunkte an der Station.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen stellt möglicherweise den Raum oder den Zugang zur Station bereit, z.B. in der Nähe des Betriebsgeländes oder an gut erreichbaren Punkten für die Mitarbeiter. Das Unternehmen könnte auch mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Station gut zugänglich ist, und darauf achten, dass die Abstellflächen ordentlich und sicher genutzt werden. Darüber hinaus könnte das Unternehmen Parkregeln unterstützen, um ein wildes Abstellen der E-Scooter zu vermeiden.

Kosten und Finanzierung:

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter legt die Preise für die Nutzung der E-Scooter fest, entweder pro Fahrt, pro Minute oder im Rahmen von Abonnements. Die Nutzer zahlen in der Regel direkt über die App, und der Anbieter übernimmt die Abrechnung und Verwaltung der Einnahmen.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen kann entscheiden, ob es die Nutzung der E-Scooter subventionieren möchte. Beispielsweise könnten Unternehmen ihren Mitarbeitern Fahrtguthaben anbieten oder die Kosten für dienstliche Fahrten übernehmen. In den meisten Fällen sind jedoch die Mitarbeiter selbst für die Bezahlung ihrer Fahrten verantwortlich. Unternehmen könnten jedoch auch mit dem Anbieter spezielle Tarife oder Rabatte für Mitarbeiter verhandeln.

Nachhaltigkeit und Mobilität

  • Verantwortung des Anbieters: Der Anbieter ist für die Umweltverträglichkeit seiner E-Scooter-Flotte verantwortlich, z.B. durch die Nutzung umweltfreundlicher Batterien und energieeffizienter Ladeinfrastrukturen. Er könnte zudem Initiativen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes kommunizieren und Daten zur ökologischen Bilanz seiner Flotte bereitstellen. Grüner Strom ist gewünscht.

  • Rolle des Unternehmens: Das Unternehmen profitiert von der Bereitstellung umweltfreundlicher Mobilitätslösungen wie E-Scootern, die den ökologischen Fußabdruck der Mitarbeiter reduzieren. Es kann die Nutzung von E-Scootern in seine Nachhaltigkeitsstrategie integrieren und die Vorteile für Umwelt und Gesundheit der Mitarbeiter betonen. Unternehmen könnten auch Anreize schaffen, um die Nutzung von E-Scootern anstelle von Autos für kurze Strecken zu fördern.