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Lichtsignalanlagen

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Lichtsignalanlagen

Lichtsignalanlagen (Verkehrssignalanlagen) sind integraler Bestandteil der betrieblichen Verkehrssteuerung auf Firmengeländen, Zufahrtsbereichen und Ladezonen. Sie gewährleisten die sichere Koordination von Fahrzeug- und Personenbewegungen, insbesondere an Kreuzungen, Engstellen und Ein- bzw. Ausfahrten.

Für Facility Manager sind diese Anlagen nicht nur ein Teil der betrieblichen Infrastruktur, sondern auch ein sicherheitstechnisch relevantes System im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Die Dokumentation aller Prüf-, Betriebs- und Wartungsunterlagen ist Pflicht, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus DGUV Vorschrift 3, VDE 0701/0702, der EU-Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der 1. ProdSV nachzuweisen.

Eine vollständige Dokumentation stellt sicher, dass Betrieb, Wartung und Instandhaltung transparent, nachvollziehbar und prüfsicher durchgeführt werden.

Lichtsignalanlagen im Verkehrsmanagement

Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel

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Details

Dokumenttitel / Typ

Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel

Zweck & Anwendungsbereich

Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung aller elektrischen Komponenten der Lichtsignalanlage, um Personen- und Sachschäden durch elektrische Fehler zu vermeiden.

Relevante Vorschriften / Normen

VDE 0702 • VDE 0701 • DGUV Vorschrift 3 • DGUV Vorschrift 4 • DGUV Information 203-070 • DGUV Information 203-071

Kernelemente

Messprotokolle zu Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom
Sichtprüfung auf Beschädigungen und Kabeldefekte
Funktionsprüfung der Signallichter und Steuerung
Prüfplakette mit Datum und Prüfer-ID
Vorgaben zum Prüfintervall

Verantwortliche Stelle

Befähigte Elektrofachkraft oder Sachverständiger für elektrische Betriebsmittel

Praxis-Hinweise

Prüfungen müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich oder nach technischen Änderungen erfolgen. Die Protokolle sind im Anlagenordner oder CAFM-System abzulegen und dienen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherern oder Auditoren.

Erläuterung

Das Prüfprotokoll dokumentiert die elektrische Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage.

Nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701/0702 ist jede Lichtsignalanlage vor der Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen zu prüfen.

Fehlerhafte Isolationen, beschädigte Leitungen oder unzulässige Berührungsspannungen werden dadurch frühzeitig erkannt.

Der Facility Manager trägt die Verantwortung, dass die Prüfintervalle überwacht und Abweichungen unverzüglich behoben werden.

Bei Unfällen dient das Protokoll als rechtssicherer Nachweis der Betreiberverantwortung gemäß BetrSichV §10 und ArbSchG §5.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische AnlagenFeld

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Details

Dokumenttitel / Typ

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Anlagen

Zweck & Anwendungsbereich

Beschreibt den sicheren Betrieb, die Wartung und Störungsbehebung der Anlage; dient als Grundlage für das technische Betriebspersonal.

Relevante Vorschriften / Normen

EU-Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) • 1. ProdSV (Erste Verordnung zum ProdSG)

Kernelemente

Aufbau und Funktion der Anlage
Anschluss- und Montagevorschriften
Sicherheits- und Warnhinweise
Wartungsintervalle und Austauschkomponenten
Verhalten bei Ausfall oder Störung
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Verantwortliche Stelle

Hersteller oder Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Die Betriebsanleitung muss in deutscher Sprache bereitgestellt und in unmittelbarer Nähe der Anlage aufbewahrt werden. Änderungen dürfen nur durch den Hersteller oder befugte Elektrofachbetriebe vorgenommen werden.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung ist ein verpflichtendes Dokument im Sinne der Produktsicherheitsgesetzgebung.

Sie dient dem Schutz von Personen, Sachwerten und Betriebssicherheit.

Im Facility Management ist sie Bestandteil der technischen Betriebsakte und wird digital hinterlegt.

Sie enthält klare Anweisungen zu Wartung, Austausch von Signalmodulen, sowie Maßnahmen im Störungsfall.

Ihre Aktualität ist regelmäßig zu prüfen, insbesondere nach Software- oder Steuerungsänderungen.

Das Vorhandensein der Anleitung ist eine Pflicht des Betreibers nach BetrSichV §17 (2).

Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)

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Details

Dokumenttitel / Typ

Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)

Zweck & Anwendungsbereich

Dokumentiert fortlaufend alle Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen; dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

Relevante Vorschriften / Normen

DGUV Vorschrift 3

Kernelemente

Datum, Art und Ergebnis der Prüfung
Prüfername und Qualifikation
Festgestellte Mängel und Maßnahmen
Fristen für Nachbesserungen
Freigabe zur Wiederinbetriebnahme

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Facility Manager / Elektrofachkraft

Praxis-Hinweise

Wird nur bei Anforderung der BG geführt, kann digital im CAFM-System dokumentiert werden. Dient bei Unfällen oder Audits als Nachweis ordnungsgemäßer Wartung.

Erläuterung

Das Prüfbuch sichert die Nachverfolgbarkeit aller Prüf- und Wartungsaktivitäten.

Es ermöglicht der Berufsgenossenschaft (BG ETEM oder BG Verkehr), die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen.

Für das Facility Management stellt das Prüfbuch ein wichtiges Kontrollinstrument dar, um Instandhaltungszyklen zu dokumentieren und Fristen automatisiert zu überwachen.

Digitale Prüfbücher sind heute Standard und erhöhen die Transparenz sowie Rechtssicherheit im Betrieb.