Lichtsignalanlagen (Verkehrssignalanlagen) sind integraler Bestandteil der betrieblichen Verkehrssteuerung auf Firmengeländen, Zufahrtsbereichen und Ladezonen. Sie gewährleisten die sichere Koordination von Fahrzeug- und Personenbewegungen, insbesondere an Kreuzungen, Engstellen und Ein- bzw. Ausfahrten.
Für Facility Manager sind diese Anlagen nicht nur ein Teil der betrieblichen Infrastruktur, sondern auch ein sicherheitstechnisch relevantes System im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Die Dokumentation aller Prüf-, Betriebs- und Wartungsunterlagen ist Pflicht, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus DGUV Vorschrift 3, VDE 0701/0702, der EU-Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der 1. ProdSV nachzuweisen.
Eine vollständige Dokumentation stellt sicher, dass Betrieb, Wartung und Instandhaltung transparent, nachvollziehbar und prüfsicher durchgeführt werden.
Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung aller elektrischen Komponenten der Lichtsignalanlage, um Personen- und Sachschäden durch elektrische Fehler zu vermeiden.
• Messprotokolle zu Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom • Sichtprüfung auf Beschädigungen und Kabeldefekte • Funktionsprüfung der Signallichter und Steuerung • Prüfplakette mit Datum und Prüfer-ID • Vorgaben zum Prüfintervall
Verantwortliche Stelle
Befähigte Elektrofachkraft oder Sachverständiger für elektrische Betriebsmittel
Praxis-Hinweise
Prüfungen müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich oder nach technischen Änderungen erfolgen. Die Protokolle sind im Anlagenordner oder CAFM-System abzulegen und dienen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherern oder Auditoren.
Erläuterung
Das Prüfprotokoll dokumentiert die elektrische Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage.
Nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701/0702 ist jede Lichtsignalanlage vor der Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen zu prüfen.
Fehlerhafte Isolationen, beschädigte Leitungen oder unzulässige Berührungsspannungen werden dadurch frühzeitig erkannt.
Der Facility Manager trägt die Verantwortung, dass die Prüfintervalle überwacht und Abweichungen unverzüglich behoben werden.
Bei Unfällen dient das Protokoll als rechtssicherer Nachweis der Betreiberverantwortung gemäß BetrSichV §10 und ArbSchG §5.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische AnlagenFeld
Feld
Details
Dokumenttitel / Typ
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Anlagen
Zweck & Anwendungsbereich
Beschreibt den sicheren Betrieb, die Wartung und Störungsbehebung der Anlage; dient als Grundlage für das technische Betriebspersonal.
Relevante Vorschriften / Normen
EU-Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) • 1. ProdSV (Erste Verordnung zum ProdSG)
Kernelemente
• Aufbau und Funktion der Anlage • Anschluss- und Montagevorschriften • Sicherheits- und Warnhinweise • Wartungsintervalle und Austauschkomponenten • Verhalten bei Ausfall oder Störung • CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Verantwortliche Stelle
Hersteller oder Inverkehrbringer
Praxis-Hinweise
Die Betriebsanleitung muss in deutscher Sprache bereitgestellt und in unmittelbarer Nähe der Anlage aufbewahrt werden. Änderungen dürfen nur durch den Hersteller oder befugte Elektrofachbetriebe vorgenommen werden.
Erläuterung
Die Betriebsanleitung ist ein verpflichtendes Dokument im Sinne der Produktsicherheitsgesetzgebung.
Sie dient dem Schutz von Personen, Sachwerten und Betriebssicherheit.
Im Facility Management ist sie Bestandteil der technischen Betriebsakte und wird digital hinterlegt.
Sie enthält klare Anweisungen zu Wartung, Austausch von Signalmodulen, sowie Maßnahmen im Störungsfall.
Ihre Aktualität ist regelmäßig zu prüfen, insbesondere nach Software- oder Steuerungsänderungen.
Das Vorhandensein der Anleitung ist eine Pflicht des Betreibers nach BetrSichV §17 (2).
Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)
Feld
Details
Dokumenttitel / Typ
Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der BG)
Zweck & Anwendungsbereich
Dokumentiert fortlaufend alle Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen; dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Relevante Vorschriften / Normen
DGUV Vorschrift 3
Kernelemente
• Datum, Art und Ergebnis der Prüfung • Prüfername und Qualifikation • Festgestellte Mängel und Maßnahmen • Fristen für Nachbesserungen • Freigabe zur Wiederinbetriebnahme
Verantwortliche Stelle
Betreiber / Facility Manager / Elektrofachkraft
Praxis-Hinweise
Wird nur bei Anforderung der BG geführt, kann digital im CAFM-System dokumentiert werden. Dient bei Unfällen oder Audits als Nachweis ordnungsgemäßer Wartung.
Erläuterung
Das Prüfbuch sichert die Nachverfolgbarkeit aller Prüf- und Wartungsaktivitäten.
Es ermöglicht der Berufsgenossenschaft (BG ETEM oder BG Verkehr), die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen.
Für das Facility Management stellt das Prüfbuch ein wichtiges Kontrollinstrument dar, um Instandhaltungszyklen zu dokumentieren und Fristen automatisiert zu überwachen.
Digitale Prüfbücher sind heute Standard und erhöhen die Transparenz sowie Rechtssicherheit im Betrieb.