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Elektrofahrzeug-Ladestationen

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Elektrofahrzeug-Ladestationen

Elektrofahrzeug-Ladestationen

Elektrofahrzeug-Ladestationen in Garagen und Parkhäusern sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in Deutschland dem Produktrecht, dem Arbeitsschutz und den Betreiberpflichten unterliegen. Eine vollständige Dokumentation weist die Konformität mit der EU-Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) und der 1. ProdSV, sowie mit den DGUV-Vorschriften/Informationen und VDE 0701/0702 für Prüfung, Inspektion und sicheren Betrieb nach.

Für EV-Ladestationen in Garagen und Parkhäusern bildet ein vollständiges Dokumentenset – bestehend aus Prüfprotokollen nach VDE 0701/0702 (Pflicht aus DGUV-V 3/4), Hersteller-Betriebsanleitungen gemäß Richtlinie 2014/35/EU / 1. ProdSV und einem Prüfbuch (auf BG-Anforderung) – die Basis für sicheren, rechtskonformen Betrieb. Facility Manager nutzen diese Unterlagen für die Prüfplanung, Mitarbeiterunterweisung, Nachweisführung bei Audits und die Sicherstellung von Mängelbeseitigung. Strukturiert und aktuell geführt, minimieren sie elektrische Risiken, vermeiden Ausfallzeiten und sichern rechtliche Verteidigungsfähigkeit im deutschen FM-Kontext.

Prüfprotokoll(e) (Elektrische Betriebsmittel)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Prüfprotokoll(e)

Zweck & Anwendungsbereich

Nachweis, dass EV-Ladestationen und zugehörige elektrische Betriebsmittel nach Reparatur/Änderung (VDE 0701) sowie in wiederkehrenden Abständen (VDE 0702) geprüft wurden und die Betriebssicherheit nach DGUV-V 3/DGUV-V 4 sowie DGUV-I 203-070/203-071 gewährleistet ist. Gilt für Ladepunkte in Garagen/Parkhäusern an Arbeitsstätten (innen/außen).

Relevante Vorschriften/Normen

VDE 0701 (Prüfung nach Instandsetzung), VDE 0702 (wiederkehrende Prüfung), DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen/Betriebsmittel), DGUV Vorschrift 4 (für öffentlichen Dienst, falls zutreffend), DGUV Information 203-070/203-071 (Ladeinfrastruktur an Arbeitsplätzen und in Parkbauten).

Muss-Inhalte

· Anlagenkennzeichnung (Ladepunkt-ID, Standort, Hersteller/Typ, Seriennummer)
· Prüfgrundlage (VDE 0701 oder VDE 0702; Bezug zu DGUV-V 3)
· Prüfdatum und Fälligkeit des nächsten Termins
· Ergebnisse der Sichtprüfung
· Schutzleiterwiderstand (R<sub>PE</sub>)
· Isolationswiderstand bzw. alternatives Leckstromverfahren
· Funktionsprüfung (inkl. Control Pilot/Kommunikation)
· RCD-/RCMU-Prüfung mit Auslösewerten
· Angabe der verwendeten Prüfmittel und deren Kalibrierstatus
· Ergebnis (Bestanden/Nicht bestanden mit Begründung)
· Dokumentation der Nachbesserungen und Wiederholungsprüfung
· Name, Qualifikation, Unterschrift und Datum des Prüfers

Verantwortlich

Prüfende Elektrofachkraft oder qualifizierter Prüfdienst erstellt und unterschreibt; Facility Manager/Betreiber prüft und archiviert.

Praktische Hinweise

· Prüfprotokolle pro Anlage ablegen, um Nachvollziehbarkeit und Fristen sicherzustellen
· Fälligkeiten gemäß VDE 0702 in die Wartungsplanung übernehmen
· Festgestellte Mängel mit Arbeitsaufträgen verknüpfen und vor Freigabe beheben
· Auf Anfrage der BG und Versicherer vorlegen; auch als Abnahmekriterium bei neuen oder umgerüsteten Ladepunkten verwenden

Erläuterung

Für EV-Ladestationen gilt: VDE 0701 für Prüfungen nach Reparatur oder Änderung, VDE 0702 für wiederkehrende Prüfungen. DGUV-V 3/4 regeln die allgemeine Betreiberpflicht zur elektrischen Sicherheit. DGUV-I 203-070/071 geben praxisnahe Hinweise zur Ladeinfrastruktur in Arbeitsstätten und Parkhäusern (z. B. Umgebung, Lüftung, Schutzmaßnahmen). Prüfprotokolle müssen vollständig, anlagenspezifisch und von einer Elektrofachkraft unterzeichnet sein.

Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise (Elektrische Betriebsmittel)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise

Zweck & Anwendungsbereich

Sicherstellen, dass Nutzer und Instandhalter die vom Hersteller bereitgestellten Anleitungen für Montage, Betrieb, Reinigung und Wartung gemäß Niederspannungsrichtlinie und 1. ProdSV erhalten. Gilt für Ladegeräte in Gebäuden aller Art.

Relevante Vorschriften/Normen

Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), 1. ProdSV (deutsche Umsetzung).

Muss-Inhalte

· Bestimmungsgemäße Verwendung, Grenzen und Umgebungsbedingungen (Garage/Parkhaus, Belüftung, IP-Schutzart)
· Elektrische Daten (Versorgung, Schutzorgane, RCD-Typen, Maximalstrom)
· Installationsanforderungen (Verdrahtung, Schutzleiter, Potentialausgleich, Abstände)
· Inbetriebnahmeverfahren und Funktionsprüfungen
· Normalbetrieb (Start/Stopp, Stecker, Anzeigen)
· Warnhinweise (Stromschlagrisiko, Restrisiken, Verriegelungen)
· Wartung und Inspektionen (Intervalle, Verschleißteile)
· Reinigung sowie Software-/Firmware-Updates
· Fehlercodes, Störungen und Notabschaltung
· Spannungsfreischaltung / Lockout-Tagout
· Ersatzteile und Zubehör (nur freigegebene Typen)
· Hinweise zur Entsorgung und zum End-of-Life

Verantwortlich

Hersteller stellt bereit; Facility Manager/Betreiber hält am Standort vor und integriert in Betriebsabläufe.

Praktische Hinweise

· Neueste Version in der technischen Dokumentation sowie vor Ort verfügbar halten (gedruckt oder digital, in deutscher Sprache)
· Wartungs- und Inspektionsintervalle in den Wartungsplan übernehmen
· Betriebsanleitungen für Unterweisungen und Schulungen des Personals nutzen

Erläuterung

Nach Richtlinie 2014/35/EU und 1. ProdSV müssen Ladegeräte sicher und mit klaren, sprachgerechten Anleitungen in Verkehr gebracht werden. FM nutzt diese Anleitungen für Standortregeln, Wartungspläne und Schulungen. Hinweise des Herstellers zu VDE 0701/0702 oder DGUV-V 3 sind in die betrieblichen Prozesse aufzunehmen.

Prüfbuch (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) – auf BG-Anforderung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Prüfbuch

Zweck & Anwendungsbereich

Konsolidiertes Prüfbuch, das Planung, durchgeführte Prüfungen, Mängel/Beseitigung sowie Freigaben zum Betrieb dokumentiert, um die Pflichterfüllung gemäß DGUV-V 3 nachzuweisen (inkl. EV-Ladestationen).

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen/Betriebsmittel).

Muss-Inhalte

· Anlagenregister (inkl. aller Ladepunkte)
· Prüfgrundlagen (VDE 0701/0702) und festgelegte Intervalle
· Termin- und Statusübersicht (fällig/überfällig)
· Einträge zu Prüfungen (Datum, Umfang, Ergebnis)
· Dokumentierte Mängel, Risikobewertung, Maßnahmen und Wiederholungsprüfung
· Freigabevermerke
· Unterschriften von Prüfer und Betreiber
· Querverweise zu Einzelprotokollen und Arbeitsaufträgen

Verantwortlich

Betreiber/Facility Manager führt, Prüfer trägt ein; Gegenzeichnung durch Verantwortliche; Vorlage auf Anforderung an die BG.

Praktische Hinweise

· Digitales Prüfbuch (z. B. CMMS/EAM) zulässig, sofern Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist
· Abgleich mit Anlagenkennzeichnung, um Lücken zu vermeiden
· Nutzung in Besprechungen und internen Audits zur Steuerung der Compliance

Erläuterung

Während Einzelprotokolle den Zustand jedes Ladepunktes belegen, zeigt das Prüfbuch die systematische Betreiberkontrolle nach DGUV-V 3. Die BG kann es zur Überprüfung anfordern. Es ergänzt, ersetzt aber nicht die detaillierten VDE 0701/0702-Protokolle.