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Mobilitätsmanagement: Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Mobilitätsmanagement

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Mobilitätsmanagement

Mobilitätsmanagement umfasst sämtliche Maßnahmen und Strategien, die ein Unternehmen oder eine Organisation ergreift, um die Mobilität von Mitarbeitenden, Gütern und Diensten effizient, sicher und möglichst nachhaltig zu gestalten. Dazu können unter anderem Fuhrparkverwaltung, Fahrtkostenzuschüsse, Fahrradleasing, E-Ladeinfrastruktur, jobbezogene Reisekonzepte und Parkraummanagement gehören. Eine Gefährdungsbeurteilung für Mobilitätsmanagement ist notwendig, soweit das Unternehmen die Mobilität der Beschäftigten (Firmenfahrzeuge, Parkflächen, Dienstreisen, E-Bikes) mitgestaltet, denn dann besteht eine Arbeitgeberverantwortung, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen einzuführen.

„Mobilitätsmanagement“ umfasst die betriebliche Gestaltung von Dienstfahrten, Pendlerverkehr, Fuhrpark und Alternativangeboten (Fahrrad, ÖPNV-Förderung) – all dies erfordert aus Sicht des Arbeitsschutzes eine Gefährdungsbeurteilung. Rechtliche Grundlagen wie das ArbSchG, DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“), und ASR A1.8 (Verkehrswege) verlangen eine Analyse, ob betriebliche Fahrten, Fahrzeuge, Parkflächen und Zugänge sicher sind und ob Mitarbeitende geeignet unterwiesen werden. Maßnahmen reichen von regelmäßiger Fahrzeugwartung über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu einer klaren Verkehrswegekennzeichnung und sicheren Park-/Ladekonzepten. So können Unternehmen Wegeunfälle und Stressbelastung minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen und den Umweltschutz fördern.

Rechtliche Anforderungen im Facility Management

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen im Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten zu ermitteln – dazu gehören auch Wegeunfälle (bzw. Fahrten zwischen Standorten oder Dienstreisen), die mit betrieblich organisierten Transportmitteln erfolgen.

  • Soweit das Unternehmen z. B. Dienstfahrzeuge, Firmenfahrräder oder E-Scooter bereitstellt, besteht eine Arbeitgeberverantwortung für Arbeitssicherheit.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Allgemeine Pflicht zur systematischen Ermittlung und Minimierung von Gefährdungen.

  • DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (bzw. ggf. DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“) können je nach Fahrzeugtyp herangezogen werden, wenn z. B. betriebliche Elektrofahrzeuge, Gabelstapler oder andere Mobilitätsmittel genutzt werden.

Straßenverkehrsrecht / Verkehrssicherungspflicht

  • Betriebe, die Parkflächen oder Wege auf dem eigenen Gelände bereitstellen, unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht (Stolperstellen, Beleuchtung, Winterdienst).

  • Dienstreisen und Pendelfahrten unterliegen zwar überwiegend dem öffentlichen Verkehrsrecht, doch für betrieblich veranlasste Fahrten (z. B. Dienstwagen, Poolfahrzeuge) bestehen Mitverantwortungen im Arbeitsschutz.

Energie- und Klimavorgaben (indirekt)

  • Mobilitätsmanagement dient oft auch klimapolitischen Zielen (z. B. CO₂-Reduktion). Arbeitsschutztechnisch relevant sind vor allem die Verkehrssicherheit und ergonomische Aspekte (Fahrrad, E-Bike etc.).

Fazit

Soweit ein Unternehmen Mobilitätskonzepte anbietet oder vorgibt (z. B. Dienstfahrzeuge, Pendlerparkplätze, Shuttlebusse, E-Bikes), kann dies Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte erzeugen, die im Rahmen der GBU zu bewerten sind.

Unfallrisiken auf betrieblichen und außerbetrieblichen Wegen

  • Beschäftigte, die z. B. mit betrieblichen Fahrrädern oder Autos unterwegs sind, können in Verkehrsunfälle verwickelt werden. Obwohl viele Wegeunfälle als Wegeunfall gelten, kann betriebliche Einflussnahme (z. B. Fahrzeugzustand, Vorgaben zu Fahrzeiten) relevanten Arbeitsschutzbezug schaffen.

Flotten- und Poolfahrzeugmanagement

  • Der Arbeitgeber kann haften, wenn Fahrzeuge in unsicherem Zustand sind (Reifen, Bremsen, Beleuchtung).

  • Fehlende oder unzureichende Unterweisung (Fahrzeugbedienung, Ladungssicherung) erhöht das Unfallrisiko.

Fahrrad-/E-Bike-Förderung

  • Unternehmen, die ihren Beschäftigten (E-)Bikes für Dienstwege oder Pendelfahrten zur Verfügung stellen, übernehmen teilweise Verantwortung für Wartung, Verkehrs- und Arbeitssicherheit (Helmempfehlungen, Beleuchtung).

Parkplatz- und Wegegestaltung

  • Schlechte Beleuchtung, fehlende Markierungen oder enge Ausfahrten auf betriebseigenem Gelände führen zu Unfällen.

  • Insbesondere in Dunkelheit oder bei winterlicher Glätte kann Rutsch- und Stolpergefahr bestehen.

Psychische Aspekte

  • Stressfaktor durch lange Pendelstrecken oder hohe Zeitdruck bei Dienstreisen. Ein gutes Mobilitätskonzept kann Unfallhäufigkeit und Stressniveau senken.

Unzureichende Fahrzeugwartung

  • Verschlissene Reifen, defekte Beleuchtung, mangelnde Bremsen an Firmenwagen, E-Bikes oder Poolfahrzeugen.

  • Steigendes Unfallrisiko auf Dienstfahrten.

Falsches Fahrverhalten / mangelnde Schulung

  • Keine Einweisung in E-Fahrzeuge, Hybridfahrzeuge, E-Scooter oder Transporter.

  • Fehlende Fahrerlaubnisprüfung, Unkenntnis über Besonderheiten (z. B. Reichweite, Rekuperation, Ladezeiten).

Sicherheitslücken auf Betriebsgelände

  • Unübersichtliche Zufahrten, fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung, keine separate Fahr- und Gehwege.

  • Konflikte mit Fußgängern, Radfahrenden und Flurförderzeugen.

Ladungssicherung

  • Bei betrieblichen Transporten (z. B. Dienstfahrzeug mit Material) kann unsachgemäße Ladungssicherung zu herausfallenden Gegenständen oder verrutschenden Lasten führen.

Fehlendes Winterkonzept

  • Glätteunfälle, ungeräumte Parkplätze, keine Winterreifen an Firmenwagen.

  • Rutschunfälle, Zeitdruck beim Fahren auf glatten Straßen.

DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge

  • Anforderungen an betrieblich genutzte Fahrzeuge (Instandhaltung, Prüfung, Unterweisung).

  • Regeln zur Ladungssicherung, regelmäßige Fahrerlaubniskontrolle, Beleuchtungs- und Sichtprüfung.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

  • Allgemeiner Auftrag zur systematischen Gefährdungsermittlung.

  • Betrifft auch Mobilitätsaspekte (Wege, Verkehrsflächen).

Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Betriebliche Fahrzeuge und Fahrende müssen die StVO einhalten.

  • Auf Privatgelände kann analog zur StVO ein eigenes Regelwerk gelten.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / ASR A1.8 „Verkehrswege

  • Gestaltung von Verkehrswegen auf dem Betriebsgelände, Markierung, Beleuchtung, Freihaltung.

ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsystem)

  • Mobilitätsmanagement kann in ein umfassendes Arbeitsschutzmanagement integriert werden.

Erfassen der Mobilitätsangebote und -wege

  • Welche betrieblichen Fahrzeuge (Pkw, Transporter, Pool-, E-Bikes, E-Scooter)?

  • Werden Parkplätze, Fahrradstellplätze, Ladestationen, Jobtickets bereitgestellt?

  • Welche betrieblichen Fahrten (Dienstreisen, Pendelverkehr, Shuttlebus) sind organisiert?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Fahrzeugzustand (Wartung, Prüfdokumentation, Winterausrüstung), Fahrerkompetenz, Verkehrswege auf dem Gelände, Beleuchtung, Beschilderung, Ladungssicherung.

  • Organisatorische Aspekte: Fahrzeugscheduling, Zeitdruck bei Lieferfahrten, psychische Belastung, starker Pendlerverkehr.

Ableitung von Maßnahmen

  • Technisch: Ggf. sicherheitsrelevante Ausstattung (Sitze, ABS, ESP, Winterreifen), passendes Abstellkonzept (Wetterschutz, Beleuchtung am Parkplatz).

  • Organisatorisch: Regelmäßige Wartungstermine, Fahreranweisungen (Lenk- und Ruhezeiten, Handyverbot am Steuer), Vorgaben zu max. Tageskilometern, Notfallpläne.

  • Personell: Unterweisungen, Fahrsicherheitstrainings, Erleichterung eines gesunden Pendelverhaltens (z. B. flexible Arbeitszeit gegen Rushhour).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG sind alle identifizierten Gefährdungen, vorgeschriebenen Maßnahmen, Verantwortliche und Prüftermine in einer GBU festzuhalten.

  • ggf. Integration in ein betriebliches Managementsystem (z. B. ISO 45001 oder interne Sicherheitsdatenbank).

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßige Kontrollen (mind. jährlich), bei neuen Fahrzeugtypen, Einführung von E-Bikes, E-Ladeplätzen oder geänderten Verkehrsflüssen.

  • Auswertung von Unfallmeldungen (Wegeunfälle, Fahrzeugschäden) und Feedback.

Fahrsicherheitstrainings

  • Für Mitarbeiter, die regelmäßig Dienstwagen nutzen, sind Fahrsicherheitstrainings eine sinnvolle Maßnahme, um Unfallrisiken zu minimieren.

  • Bei E-Fahrzeugen (E-Autos, E-Bikes) spezielle Einweisung in Lade-/Reichweitenmanagement.

Green Mobility und Gesundheit

  • Förderung aktiver Mobilität (Fahrrad, E-Bike) steigert Gesundheit und kann Stau/Umweltbelastung senken – erfordert jedoch GBU (Helmempfehlung, Wetter- und Dunkelheitsaspekte).

Carpooling und Mitfahrgelegenheiten

  • Betriebliche Organisation (Anreize, App-basierte Dienste) kann Fahrgemeinschaften fördern. GBU sollte prüfen, ob hierbei Sicherheitsregeln (z. B. Versicherungsstatus, Fahrerkompetenz) gewährleistet sind.

Winterdienst

  • Wenn Parkplätze und Zugänge vereist sind, steigt Rutschgefahr. Organisation von Räum- und Streudiensten ist ein wichtiger Teil des Mobilitätsmanagements.

Internationaler Kontext

  • Dienstreisen ins Ausland bedürfen besonderer Betrachtung (Fahrzeugtypen, Straßenverkehrsregeln, Sicherheitslage).

  • Ggf. Impfschutz, besondere Versicherungen