Mobilitätsmanagement: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Mobilitätsmanagement
Mobilitätsmanagement umfasst sämtliche Maßnahmen und Strategien, die ein Unternehmen oder eine Organisation ergreift, um die Mobilität von Mitarbeitenden, Gütern und Diensten effizient, sicher und möglichst nachhaltig zu gestalten. Dazu können unter anderem Fuhrparkverwaltung, Fahrtkostenzuschüsse, Fahrradleasing, E-Ladeinfrastruktur, jobbezogene Reisekonzepte und Parkraummanagement gehören. Eine Gefährdungsbeurteilung für Mobilitätsmanagement ist notwendig, soweit das Unternehmen die Mobilität der Beschäftigten (Firmenfahrzeuge, Parkflächen, Dienstreisen, E-Bikes) mitgestaltet, denn dann besteht eine Arbeitgeberverantwortung, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen einzuführen.
„Mobilitätsmanagement“ umfasst die betriebliche Gestaltung von Dienstfahrten, Pendlerverkehr, Fuhrpark und Alternativangeboten (Fahrrad, ÖPNV-Förderung) – all dies erfordert aus Sicht des Arbeitsschutzes eine Gefährdungsbeurteilung. Rechtliche Grundlagen wie das ArbSchG, DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“), und ASR A1.8 (Verkehrswege) verlangen eine Analyse, ob betriebliche Fahrten, Fahrzeuge, Parkflächen und Zugänge sicher sind und ob Mitarbeitende geeignet unterwiesen werden. Maßnahmen reichen von regelmäßiger Fahrzeugwartung über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu einer klaren Verkehrswegekennzeichnung und sicheren Park-/Ladekonzepten. So können Unternehmen Wegeunfälle und Stressbelastung minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen und den Umweltschutz fördern.