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Arbeitsschutz bei Dienstfahrrädern

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Sichere Nutzung von Dienstfahrrädern im Unternehmen: Anforderungen und Maßnahmen

Sichere Nutzung von Dienstfahrrädern im Unternehmen: Anforderungen und Maßnahmen

Die Nutzung von Dienstfahrrädern im betrieblichen Kontext bietet viele Vorteile, erfordert jedoch auch die Einhaltung strenger Vorgaben in Bezug auf die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Arbeitssicherheit, sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sowie klare Betriebsanweisungen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit bei betrieblichen Fahrrädern

Nachhaltige Mobilität im Alltag

Fahrradpendler im Geschäftsalltag

Geschäftsmann auf dem Fahrrad, kombiniert umweltfreundliche Mobilität mit beruflichem Alltag.

Die UVV schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel, einschließlich Dienstfahrräder, sicher zu verwenden sind und regelmäßig geprüft werden müssen. Dienstfahrräder unterliegen somit den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere der DGUV Vorschrift 70 ("Fahrzeuge").

Diese Vorschriften legen fest, dass Dienstfahrräder:

  • verkehrssicher sein müssen, was regelmäßige Inspektionen von Bremsen, Beleuchtung, Reifen und anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen erfordert.

  • regelmäßig gewartet und dokumentiert werden müssen. Eine Prüfung durch qualifizierte Fachkräfte sollte in festgelegten Intervallen erfolgen.

  • ausreichend versichert sein müssen, um Mitarbeiter im Falle eines Unfalls zu schützen. Diese Versicherungspflicht besteht für Schäden, die durch das Fahrrad verursacht werden.

Das Unternehmen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzung von Dienstfahrrädern keine unzumutbaren Risiken für die Mitarbeiter darstellt:

  • Bereitstellung geeigneter Sicherheitsausrüstung wie Helme, Reflektoren, Warnwesten und Fahrradschlösser. Das Tragen eines Helms sollte im Rahmen der Betriebsanweisung empfohlen werden, auch wenn es keine gesetzliche Helmpflicht gibt.

  • Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter, die Dienstfahrräder nutzen. Diese Unterweisungen sollten regelmäßig durchgeführt werden und die wichtigsten Verkehrsregeln sowie den sicheren Umgang mit dem Fahrrad erläutern.

  • Risikobewertung der Routen: Besonders wichtig ist es, sichere Strecken zu identifizieren und den Mitarbeitern zu empfehlen. Gefährliche Straßenabschnitte oder unsichere Radwege sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Das Unternehmen muss eine schriftliche Betriebsanweisung für die Nutzung von Dienstfahrrädern erstellen, die den Mitarbeitern klare Anweisungen gibt, wie sie die Fahrräder sicher und vorschriftsgemäß nutzen:

  • Regelungen zur Nutzung: Festlegen, wann und unter welchen Bedingungen die Dienstfahrräder genutzt werden dürfen (z.B. nur für dienstliche Fahrten oder auch privat).

  • Verkehrssicheres Verhalten: Eine Auflistung der zu beachtenden Verkehrsregeln und Sicherheitshinweise, insbesondere im Hinblick auf das Tragen von Helmen und das Fahren auf Radwegen.

  • Pflege und Kontrolle: Mitarbeiter sollten angewiesen werden, das Fahrrad vor jeder Nutzung auf sichtbare Schäden und Mängel zu überprüfen und diese sofort zu melden. Es sollte klar festgelegt werden, dass ein defektes Fahrrad nicht genutzt werden darf.

  • Verhalten im Schadensfall: Vorgaben zum Verhalten im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrrads sowie die Meldung von Vorfällen an die zuständigen Stellen im Unternehmen.

Bevor Dienstfahrräder im Unternehmen eingeführt werden, ist es notwendig, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten:

  • Analyse der Nutzungsszenarien: Identifizierung der typischen Strecken und Verkehrssituationen, die die Mitarbeiter mit den Dienstfahrrädern bewältigen müssen. Dabei sind Risiken wie stark befahrene Straßen, schlechte Witterungsbedingungen oder unbeleuchtete Wege zu berücksichtigen.

  • Ermittlung von Schutzmaßnahmen: Auf Grundlage der ermittelten Gefährdungen müssen Schutzmaßnahmen definiert werden, z.B. das Tragen von Schutzausrüstung, die Festlegung sicherer Routen oder die Einführung von regelmäßigen Wartungs- und Sicherheitschecks für die Fahrräder.

  • Bewertung der körperlichen Eignung: Es sollte geprüft werden, ob alle Mitarbeiter, die die Dienstfahrräder nutzen, körperlich dazu in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, Mitarbeiter auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen, die mit dem Fahren eines Fahrrads verbunden sind.

Ein wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den Dienstfahrrädern sowie die fortlaufende Überprüfung der Fahrräder und ihrer Sicherheit:

  • Jährliche Sicherheitsunterweisungen anbieten, um die Mitarbeiter auf potenzielle Gefahren aufmerksam zu machen und sie im sicheren Verhalten im Straßenverkehr zu schulen.

  • Regelmäßige technische Inspektionen der Fahrräder durchführen und dokumentieren. Diese Inspektionen sollten sowohl sicherheitsrelevante Bauteile als auch die allgemeine Funktionsfähigkeit umfassen.

  • Mitarbeiter sensibilisieren, Schäden oder Mängel sofort zu melden, um Unfälle zu verhindern.

Versicherung und Haftung

Fahrradverleih in der Stad

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Beim Dienstrad-Leasing stellt der Leasinganbieter oft eine Vollkaskoversicherung für die Fahrräder bereit, die bei Schäden oder Diebstahl greift. Dennoch sollte das Unternehmen prüfen, ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind, um mögliche Haftungsrisiken abzudecken, insbesondere bei Unfällen während der dienstlichen Nutzung. Das Unternehmen muss die Mitarbeitenden darüber informieren, welche Versicherungsregelungen gelten und wie im Schadensfall vorzugehen ist.