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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken
Facility Management: Mobilitätsmanagement » Basis » Automobil » Vorgaben an Lieferanten
Ein Modellfahrzeug in der Ladezone, Darstellung von Logistikprozessen und Fahrzeugplanung in realitätsnaher Umgebung.
Unternehmen sollten die maximale Zufahrtshöhe des Mobility Hubs oder anderer relevanter Bereiche (z.B. Lade- oder Entladezonen) klar definieren. Diese Information muss in Verträgen oder Ausschreibungen enthalten sein, um sicherzustellen, dass Lieferanten nur Fahrzeuge einsetzen, die in die vorgesehenen Bereiche einfahren können.
Lieferanten sollten zur Nutzung von elektrischen Fahrzeugen ermutigt werden, wenn das Unternehmen eine geeignete Ladeinfrastruktur bereitstellt. Unternehmen müssen die Anzahl der verfügbaren Ladestationen, die Ladeleistung (z.B. Schnellladestationen) und deren Standort bekanntgeben, um die Lieferanten bei der Planung zu unterstützen. Falls der Einsatz von E-Fahrzeugen gefordert wird, sollte das Unternehmen Ladeplätze reservieren oder Prioritäten bei der Ladeinfrastruktur einräumen.
Unternehmen sollten Anlieferungszeitfenster klar definieren, um sicherzustellen, dass Lieferungen effizient erfolgen können. Dabei müssen mögliche Einschränkungen für Elektrofahrzeuge (z.B. längere Ladezeiten) berücksichtigt werden. Auch Ladezeiten sollten in die Planung der Lieferfenster integriert werden.
Unternehmen, die ökologische Ziele verfolgen, sollten klar festlegen, dass nur Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen, die bestimmte Emissionsgrenzen nicht überschreiten, oder den Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Hybridfahrzeugen zur Bedingung machen. Hier können spezifische Emissionsklassen oder die vollständige Elektrifizierung der Flotte in einem festgelegten Zeitraum gefordert werden.
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