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Vorgaben an Lieferanten in Bezug auf Fahrzeuge

Facility Management: Mobilitätsmanagement » Basis » Automobil » Vorgaben an Lieferanten

Vorgaben sollen praktikabel, wirtschaftlich sinnvoll und gesetzeskonform sein

Vorgaben sollen praktikabel, wirtschaftlich sinnvoll und gesetzeskonform sein

Die Vorgaben, die Unternehmen an Lieferanten in Bezug auf Fahrzeuge machen sollten, hängen von mehreren Faktoren ab, wie den betrieblichen Anforderungen, Umweltzielen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Effiziente Umsetzung von Vorgaben durch praxisorientierte und rechtssichere Lösungen

Zufahrtshöhe

Ladezone im Modellbereich

Ein Modellfahrzeug in der Ladezone, Darstellung von Logistikprozessen und Fahrzeugplanung in realitätsnaher Umgebung.

Unternehmen sollten die maximale Zufahrtshöhe des Mobility Hubs oder anderer relevanter Bereiche (z.B. Lade- oder Entladezonen) klar definieren. Diese Information muss in Verträgen oder Ausschreibungen enthalten sein, um sicherzustellen, dass Lieferanten nur Fahrzeuge einsetzen, die in die vorgesehenen Bereiche einfahren können.

Beispiel

„Die maximale Zufahrtshöhe beträgt 3,20 Meter. Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen diese Höhe einhalten."

Lademöglichkeiten und Infrastruktur

Lieferanten sollten zur Nutzung von elektrischen Fahrzeugen ermutigt werden, wenn das Unternehmen eine geeignete Ladeinfrastruktur bereitstellt. Unternehmen müssen die Anzahl der verfügbaren Ladestationen, die Ladeleistung (z.B. Schnellladestationen) und deren Standort bekanntgeben, um die Lieferanten bei der Planung zu unterstützen. Falls der Einsatz von E-Fahrzeugen gefordert wird, sollte das Unternehmen Ladeplätze reservieren oder Prioritäten bei der Ladeinfrastruktur einräumen.

Beispiel

„Es stehen fünf Ladestationen mit 22 kW Ladeleistung zur Verfügung. Lieferanten, die Elektrofahrzeuge verwenden, haben priorisierten Zugang zur Ladeinfrastruktur. Fahrzeuge müssen nach dem Ladevorgang die Ladeplätze räumen.“

Zeitfenster für Anlieferungen

Unternehmen sollten Anlieferungszeitfenster klar definieren, um sicherzustellen, dass Lieferungen effizient erfolgen können. Dabei müssen mögliche Einschränkungen für Elektrofahrzeuge (z.B. längere Ladezeiten) berücksichtigt werden. Auch Ladezeiten sollten in die Planung der Lieferfenster integriert werden.

Beispiel

„Anlieferungen sind täglich zwischen 7:00 und 18:00 Uhr möglich. Elektrofahrzeuge dürfen außerhalb dieser Zeitfenster an den Ladestationen parken, jedoch nicht länger als 60 Minuten laden.“

Fahrzeugtyp und Antrieb

Unternehmen, die ökologische Ziele verfolgen, sollten klar festlegen, dass nur Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen, die bestimmte Emissionsgrenzen nicht überschreiten, oder den Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Hybridfahrzeugen zur Bedingung machen. Hier können spezifische Emissionsklassen oder die vollständige Elektrifizierung der Flotte in einem festgelegten Zeitraum gefordert werden.

Beispiel

„Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Emissionsklasse Euro 6 entsprechen. Ab dem Jahr 2025 dürfen nur noch Elektrofahrzeuge zur Anlieferung genutzt werden.“